Der Inspektor

Anmeldedatum: 29.04.2006 Beiträge: 140 Wohnort: D- 47 198 Duisburg- Homberg
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Verfasst am: 04.07.2008 19:25 Titel: |
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Hi Leute,
hier mal ´ne schnelle Info zum Thema Ladungssicherung:
STVO § 22 Ladung:
(1) 1. Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
2. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten....
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Handelsgesetzbuch, § 412
Verladen und Entladen
(1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.....
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Das bedeutet, das im Falle einer Verkehrskontrolle oder eines Unfalles nicht nur der Fahrer, sondern auch der Verlader des Teiles (egal, was es ist), zur Verantwortung gezogen wird.
Im Falle einer Verkehrskontrolle macht dies bei mangelhafter Ladungssicherung im Moment 3 Punkte und Geldbuße bis 130 Euronen für Fahrer UND Verlader aus......
Im anderen Forum kann man sehen, wie ein unbedarfter Mensch seinen Blitz transportiert.
Hier ist jeglicher Kommentar überflüssig!
Anbei einige interessante Links, zum Teil mit heftig guten Fotos!
Allzeit gute Fahrt,
Rüdiger
http://www.ladungssicherung.de
http://www.tis-gdv.de/tis/ls/inhalt1.htm
http://www.bag.bund.de
http://www.richtigsichern.de
http://www.klsk.info _________________ >> ES GIBT KEINE PROBLEME; NUR LÖSUNGEN<< |
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